Altersvorsorgewirksame Leistungen wurden im Oktober 2006 als tarifvertragliches Element zur Förderung privater Vorsorge eingeführt.
Seit 2006 können Arbeitnehmer die "Vermögenswirksamen Leistungen" in einen Baustein für die Alterssicherung umwandeln.
Die bisherigen "Vermögenswirksamen Leistungen" werden mittelfristig durch die neuen "Altervorsorgewirksamen Leistungen" ersetzt.
Arbeitnehmer die in folgenden Bereichen tätig sind, können Anspruch auf AVWL haben:
Die AVWL betragen kalenderjährlich:
Wenn Sie sich für AVWL-Sparen interessieren, wenden Sie sich einfach an Ihren Berater.