Das Ombudsmannverfahren

Ein persönliches Gespräch ist immer noch der beste Weg, um Streit zu schlichten. Aber manchmal kommen Kunde und Bank alleine nicht weiter. Dann hilft der Ombudsmann. Das Ombudsmann-Verfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, einen unabhängigen und neutralen Schlichter anzurufen. So kann eine Klage vor den ordentlichen Gerichten in vielen Fällen vermieden werden.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Das Verfahren ist für Kunden kostenlos.
  • Die Schlichtungsstelle schlägt Lösungen schnell und unbürokratisch vor.
  • Der Vorschlag ist nicht bindend.

Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe 

 

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen

Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR

Schellingstraße 4

10785 Berlin

 

Ombudsmänner für Versicherungen 

 

Verein Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

 

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

Kronenstraße 13

10117 Berlin

VR-Bank Landau eG
BLZ: 74191000
BIC: GENODEF1LND